Bei Schlupfwarzen handelt es sich um nach innen eingezogene Brustwarzen, die in der Medizin auch als Hohlwarzen bezeichnet werden. Mithilfe von modernen OP-Techniken lassen sie sich unter örtlicher Betäubung ambulant korrigieren.
Schlupfwarzen können entweder eine oder beide Brüste betreffen und bedeuten hauptsächlich ein ästhetisches Problem für die Betroffenen. Soll dieses behoben werden, sind die Kosten der Operation selbst zu tragen. Der Grund für die Entstehung von Schlupfwarzen sind verkürzte Milchgänge in der Brust.
Die Medizin differenziert verschiedene Ausprägungen bzw. Stufen von Schlupfwarzen:
Die jeweilige Behandlungsart ist abhängig von der Ausprägung der Ausgangssituation. Bisweilen können schon einfache Maßnahmen wie die sogenannten Nipletten, die auf die Brust aufgesetzt werden, Abhilfe schaffen. Mithilfe von modernen Verfahren kann in manchen Fällen eine Korrektur von Schlupfwarzen ohne Schnitt durchgeführt werden. In diesem Fall wird die Schlupfwarze mittels spezieller Kanülen von außen durch die Haut korrigiert, ohne dass Narben zurückbleiben. In anderen Fällen kann es notwendig sein, die Milchgänge zu durchtrennen bzw. die Brustwarzenbasis aufzufüllen. In der Regel bleibt die Sensibilität der behandelten Brustwarze nach dem Eingriff erhalten, kann in manchen Fällen aber auch etwas schwächer ausgeprägt sein als vor der Korrektur.
Vor dem Eingriff ist eine umfangreiche Voruntersuchung notwendig. Bei dieser Untersuchung wird die Ausprägung der Schlupfwarzen festgestellt und der Veränderungswunsch der Patientin auf seine Realisierbarkeit hin überprüft. Zudem werden der Patientin die Vor- und Nachteile bzw. Risiken erläutert, die eine operative Korrektur von Schlupfwarzen mit sich bringt.
Der eigentliche Eingriff kann in der Regel unter örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt werden. Abhängig davon, ob beide Brüste oder nur eine Brust operiert werden soll und welche Form der Narkose gewählt wird, ist mit Kosten zwischen 900 und 2.000 Euro zu rechnen.
In der Regel stellt eine operative Korrektur von Schlupfwarzen keinen Grund für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen dar. Sollte die betroffene Frau aufgrund ihrer Schlupfwarzen jedoch nicht stillen können, kann es zu einer anteiligen Kostenbeteiligung seitens der Krankenkasse kommen. Wichtige Voraussetzung in diesem Fall ist, dass eine Operationsmethode gewählt wird, bei der die Milchgänge nicht durchtrennt werden und somit die Stillfähigkeit der Frau wiederhergestellt wird. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. Daher ist es in der Regel erforderlich, dass die Patientin verschiedene Unterlagen wie Untersuchungsergebnisse und Atteste einreicht, die anschließend vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft werden.
Sollte es sich bei der Korrektur von Schlupfwarzen jedoch um eine rein ästhetische Operation handeln, sehen die Krankenkassen von einer Kostenübernahme in aller Regel ab.
Letzte Aktualisierung am 06.09.2019.