Schlupfwarzen können für Betroffene eine psychische Belastung bedeuten, denn sie werden von vielen Menschen als ästhetischer Makel empfunden. Abgesehen davon können auch Frauen, die ihr Baby stillen möchten, durch Schlupfwarzen Probleme bekommen. Durch einen chirurgischen Eingriff lässt sich die Brustwarzenform ganz nach den Wünschen des Patienten neu modellieren.
Auch wenn eine chirurgische Korrektur von Schlupfwarzen in der Regel nur 30 bis 60 Minuten dauert und zumeist ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann, können hierfür Kosten bis zu 2.000 Euro anfallen. Die Kosten sind davon abhängig, welche Form der Narkose gewählt wird, ob nur eine Brustwarze oder beide angepasst werden sollen und ob Komplikationen zu erwarten sind.
Da es sich in den meisten Fällen bei der chirurgischen Behandlung von Schlupfwarzen um eine Schönheitsoperation handelt, stellt eine Schlupfwarzenkorrektur entsprechend keine Indikation (Voraussetzung) für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen dar. Jedoch beteiligen sich Krankenkassen bei manchen weiblichen Patienten an den Kosten für diesen Eingriff. Dies kann geschehen, wenn vom Arzt diagnostiziert wird, dass ohne diese Operation ein Stillen nicht möglich ist. In diesem Fall muss dann jedoch eine Operationsmethode gewählt werden, bei der die Stillgänge auch erhalten bleiben.
Am Ende ist die Übernahme der Kosten für eine Schlupfwarzenoperation eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Krankenkasse. In der Regel muss die Patientin verschiedenste Unterlagen wie Untersuchungsergebnisse und Atteste beibringen, die dann vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) genauer unter die Lupe genommen werden. In manchen Fällen kann auch eine Untersuchung durch einen Arzt der Krankenkasse gefordert werden.
Wenn die Krankenkasse eine medizinische Notwendigkeit der chirurgischen Schlupfwarzenkorrektur sieht, kann sie im einzelnen Fall die gesamten Kosten oder zumindest einen Teil für diesen Eingriff übernehmen. Ein Anruf und eine Nachfrage bei der zuständigen Krankenkasse können also durchaus sinnvoll sein, wenn man über eine solche Operation nachdenken sollte.
Wenn es sich hingegen um eine rein ästhetische Operation handelt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Krankenkasse die gesamten Kosten oder Teile für diesen Eingriff übernimmt.
Letzte Aktualisierung am 26.08.2019.