Sobald der Zahnmediziner festgestellt hat, dass ein Patient unter einer Progenie leidet, stehen ihm für die Behandlung der Kieferfehlstellung mehrere Möglichkeiten offen. Sehr häufig – vor allem wenn die Progenie in einem frühen Lebensalter diagnostiziert wird – kommt für die Behandlung eine Zahnspange zum Einsatz. Bei der Progenie ist der Unterkiefer stärker ausgeprägt als der Oberkiefer, was zu einem oft auffällig nach vorne ragenden Kinnbereich führt.
Am sinnvollsten ist die Behandlung der Progenie mittels einer Zahnspange, so lange sich der betroffene Patient noch im körperlichen Wachstum befindet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Therapie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt startet, weil in diesem Fall die Erfolgsaussichten umso größer sind.
Welche Art von Zahnspange für die Therapie gewählt wird, ist abhängig von der Ursache, welche die Progenie im individuellen Fall hat. Je nach Fall kann eine Rückverlagerung des Unterkiefers oder eine Vorverlagerung des Oberkiefers sinnvoller sein. Bei der Vorverlagerung handelt es sich um einen kieferchirurgischen Eingriff, der unter Zuhilfenahme verschiedener zahnchirurgischer Gerätschaften erfolgt. Dazu gehören Funktionsregler, Multibracket-Systeme, Gaumennaht-Erweiterungsapparaturen oder Delaire-Masken.
Die Zahnspange zur Behandlung einer Progenie muss für den Patienten individuell angefertigt werden. Die Spange soll im Zuge der Anwendung die unteren Zahnreihen im Kiefer nach hinten verschieben. Kann die Behandlung zu einem ausreichend frühen Zeitpunkt erfolgen, hat sich hier der sogenannte Funktionsregler nach Fränkel bewährt. Dabei handelt es sich um eine herausnehmbare Zahnspange, die im Bereich der Wangen und Lippen über ausgedehnte Kunststoffflächen verfügt. Diese haben den Zweck, dass die Muskeln, vor allem wenn sie aktiv sind, unter Zugspannung gesetzt werden. Dadurch entsteht ein Zug auf Schleimhaut und die unter der Schleimhaut befindliche Knochenhaut. Durch diesen Mechanismus lässt sich das Knochenwachstum gezielt anregen.
Allerdings muss die Zahnspange über einen vergleichsweise langen Zeitraum getragen werden, oft bis weit über die Pubertät hinaus. Meist lässt sich nur dann der korrekte Kieferschluss herstellen. Der Grund liegt darin, dass durch die Therapie versucht wird, eine langzeitstabile Lösung zu erreichen und ein unkontrolliertes Wachstum auch in der Zukunft vermieden werden soll.
Sollte es notwendig sein, den Oberkiefer in der Länge und der Breite kieferorthopädisch auszudehnen, wird dafür eine Gaumennaht-Erweiterungsapparatur verwendet. Auch diese Therapie sollte frühestmöglich durchgeführt werden. Hierfür wird in aller Regel eine sogenannte Delaire-Maske verwendet. Diese unterstützt die vorwärts gerichtete Entwicklung des Kiefers. Allerdings ist diese Therapieform für den Patienten äußerst unbequem und anstrengend, wenngleich diese Methode als sehr erfolgversprechend gilt.
Bei dem Verfahren werden die im Unterkiefer befindlichen Zähne nach hinten verschoben, sodass die Zähne des Oberkiefers nach vorne rücken. Dadurch lässt sich eine korrekte Überlagerung des Gebisses erreichen. Der Erfolg wird umso deutlicher, je früher die Diagnose und die entsprechende Therapie erfolgt.
Sollte die Progenie-Therapie mit einer Zahnspange nicht den gewünschten Erfolg bringen, wird üblicherweise eine kombinierte kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung durchgeführt. Dies ist allerdings erst sinnvoll, sobald die Wachstumsphase des Patienten abgeschlossen ist, etwa um das 18. Lebensjahr herum.
Eine pauschale Aussage dazu, welche Kosten auf die Patienten für die Behandlung einer Progenie entstehen, lässt sich nicht treffen. Die Kosten richten sich danach, wie groß der Aufwand für den Zahnmediziner ist. Deshalb erstellt der behandelnde Arzt vor dem Beginn der Behandlung einen ausführlichen Heil- und Kostenplan, der mit dem Patienten gründlich durchgesprochen wird. Denn auf die Patienten können für die Behandlung mit einer Zahnspange durchaus Kosten im vierstelligen Bereich zukommen, wobei die Krankenkassen üblicherweise nur einen Teil des Betrages erstatten. Auch die Höhe der Erstattung fällt unterschiedlich aus, je nachdem, bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist. Diesbezüglich gibt es etwa zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen erhebliche Unterschiede. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten der medizinisch notwendigen Grundversorgung mit Zahnspangen von vielen Krankenversicherungen übernommen. Eltern beziehungsweise Betroffene sollten sich vor der Behandlung über die Finanzierung informieren.
Letzte Aktualisierung am 15.08.2017.