Den meisten Fällen, in denen Patienten eine Lidstraffung wünschen, kann diese auch durchgeführt werden. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die gegen den eigentlich risikoarmen Eingriff sprechen.
In erster Linie sind es bestimmte Augenkrankheiten, die gegen eine Lidstraffung sprechen können. Patienten, die an einer Schädigung der Netzhaut oder des Augenhintergrundes leiden, dürfen den Eingriff nicht vornehmen lassen. Vor der Operation ist daher eine eingehende Untersuchung bei einem Augenarzt notwendig. Dem behandelnden Arzt, der die Lidstraffung durchführt, muss üblicherweise eine dementsprechende Bescheinigung des Augenarztes vorgelegt werden.
Neigt ein Patient zur Bildung von sogenannten hypertrophen Narben, muss er dies dem behandelnden Arzt im Vorfeld der Operation unbedingt mitteilen. Bei dieser Narbenbildungsstörung handelt es sich um wucherndes Bindegewebe, das eine wulstige, verdickte Narbe erzeugt. Im Normalfall sind die Narben nach einer Lidstraffung so gut wie gar nicht zu sehen. Eine hypertrophe Narbe am Auge würde den ästhetischen Erfolg des Eingriffs jedoch stark beeinträchtigen.
Leidet der Patient an einer Allergie gegen Narkosemittel, sollte er jeden unnötigen chirurgischen Eingriff vermeiden. Das gilt auch bei einer Allergie gegen Mittel zur örtlichen Betäubung.
Das Gleiche gilt für
In diesen Fällen sollten die Patienten von der Durchführung jeder vermeidbaren Operation absehen.
Ein weiterer Grund, der gegen eine Lidstraffung spricht, ist psychischer Natur. Hat der Patient eine unrealistische und zu hohe Erwartung an das Ergebnis der Lidstraffung (oder einer anderen kosmetischen Operation), kann es passieren, dass der Arzt es ablehnt, den Eingriff vorzunehmen. In diesen Fällen kann eine psychische Erkrankung vorliegen, durch die sich der Patient extrem auf einen oder mehrere vermeintliche körperliche Mängel fixiert. Die Betroffenen glauben, wenn diese behoben werden, verändert sich ihr ganzes Leben. Das kann eine kosmetische Operation natürlich nicht leisten, auch wenn ein frischeres und jugendlicheres Aussehen zum Wohlbefinden des Patienten beiträgt.
Eine weitere Voraussetzung für eine Lidstraffung ist natürlich, dass zunächst einmal ein wirklicher Grund vorliegt, sie durchzuführen. Das heißt, sind die Lider nicht abgesackt und bestehen weder Schlupflider noch Tränensäcke oder tiefe Falten, gibt es keinen wirklichen Grund für eine Lidstraffung.
Stören sich die Patienten in recht jungem Alter, also zwischen 30 und 40 Jahren, an kleinen, oberflächlichen Fältchen, sollte statt einer Operation eher an eine Botulinumtoxin-Behandlung oder eine andere nicht-operative Methode gedacht werden. Allerdings gibt es auch bei der Behandlung mit Botulinumtoxin gewisse Ausschlussgründe. So darf die Behandlung nicht durchgeführt werden bei Patienten, die
Leiden die Patienten nur morgens an aufgequollenen Lidern, können diese ebenfalls nicht durch eine Lidstraffung behoben werden. Es handelt sich dabei meist um Wasseransammlungen (Ödeme) im Gewebe, die sich im Laufe des Tages verändern und nicht dauerhaft vorhanden sind. In diesen Fällen sollten die Patienten einen Internisten aufsuchen und sich eingehend untersuchen lassen, da die Bildung von Ödemen viele Ursachen haben kann.
aktualisiert am 25.06.2019