Merlin2006 sagt am 18.01.2012
Hallo.
Also mein Anwalt sagt ich soll erst mal nicht klagen, ich soll warten was bei den Klagen in Bayern gegen den Zulieferer rauskommt. Falls das Gericht der Geschädigten zustimmt, könnte man sich immer noch an die Klage dran hängen.
Meine KK (K..-ALLI.) sagte mir das Sie sich mit anderen Kassen abgesprochen hätten und mir 50% der Entnahme erstatten. SUPER ;-(. Als ich fragte wie das mit der Belastungsgrenze ist wenn man da drunter liegt, ob die dann mehr Kosten übernehmen, wurde mir netter Weise mitgeteilt, das ich 50 % erstattet bekomme und nicht mehr. Schließlich sind die Kassen ja nicht verpflichtet was zu bezahlen.... Wollte mich dann auf das (§ 52 Abs 2 SGB V ) Sozialgesetzbuch berufen, da meinte der NETTE MANN von der Krankenkasse, das dieses Gesetzt ja nichts mit meinem Fall zu tun hat......
Nun gut, habe am 24.01. meinen Beratungstermin/Untersuchung in Essen und werde danach zu meinem Anwalt fahren, der soll mir dann mal schön einen Brief aufsetzten das die Kasse gerne mehr bezahlen darf, da ich unterm Satz liege.... Schaun wir mal was das gibt.
@ All: Wer schon Kostenvoranschläge hat, bzw. schon ne Rechnung vom Arzt, könnt ihr das mal bitte Poste, damit man mal so ungefähr weiss was an Kosten auf einen zukommt..
LG an Alle Merlin2006