liebe fachleute, hier der brief meiner anwältin an mich, was ich nicht verstehe, muss ich jetzt weil ich nur allgemein versichert bin in x einem krankenhaus x einen allgemein arzt an meine brüste lassen muss oder wie? gelder habe ich keine um die differenz zu zahlen. da ich ja nicht weiss welche implis ich drin habe ( können PIP sein) habe ich angst. und der arzt der mich so verpfuscht hat weigert sich weiterhin seine haftpflichtdaten rauszugeben. UND DAS IN DER SCHWEIZ. meine anwältin hat noch andere patienten von dem zur vertretung, alle sind nicht zufrieden, aber der operiert fröhlich weiter.
> Sehr geehrte Frau S>
> Ich habe nun mit der ÖKK (meiner krankenkasse) geklärt: Es ist also definitiv so, dass, wenn Sie die Operation bezahlt haben wollen, Sie sich in einem allgemeinen Spital operieren lassen müssen. Dann müsste Ihr Hausarzt Dr. C. Sie einweisen. Ev. könnten Sie sich direkt im Spital anmelden. Wenn Sie sich von Dr. B. operieren lassen wollen, so müssen Sie die Differenz zwischen Privatbehandlung und allgemeiner Behandlung selber bezahlen. Wieviel das ist, kann man im Moment noch nicht sagen, da die Tarife für nächstes Jahr noch nicht ausgehandelt sind. Die ÖKK kann Sie erst zum Vertrauensarzt schicken, wenn ein Gesuch um Kostengutsprache durch ein Spital oder durch den behandelnden Arzt (allgemein, nicht privat) vorliegt.
>
> Die Frage des Kunstfehlers und der Haftung von Dr. M. können wir dann danach definitiv klären. Gemäss einem bericht liegt aber kein Kunstfehler vor, aber man weiss ja nie, ob bei der Operation nicht doch noch einer zum Vorschein kommt.
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> Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen im Moment nicht weiterhelfen. Vielleicht hat die Patientenstelle noch eine Idee oder kann Ihnen zumindest ein geeignetes Spital empfehlen.
WER KANN MIR HELFEN???????????
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> Sehr geehrte Frau S>
> Ich habe nun mit der ÖKK (meiner krankenkasse) geklärt: Es ist also definitiv so, dass, wenn Sie die Operation bezahlt haben wollen, Sie sich in einem allgemeinen Spital operieren lassen müssen. Dann müsste Ihr Hausarzt Dr. C. Sie einweisen. Ev. könnten Sie sich direkt im Spital anmelden. Wenn Sie sich von Dr. B. operieren lassen wollen, so müssen Sie die Differenz zwischen Privatbehandlung und allgemeiner Behandlung selber bezahlen. Wieviel das ist, kann man im Moment noch nicht sagen, da die Tarife für nächstes Jahr noch nicht ausgehandelt sind. Die ÖKK kann Sie erst zum Vertrauensarzt schicken, wenn ein Gesuch um Kostengutsprache durch ein Spital oder durch den behandelnden Arzt (allgemein, nicht privat) vorliegt.
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> Die Frage des Kunstfehlers und der Haftung von Dr. M. können wir dann danach definitiv klären. Gemäss einem bericht liegt aber kein Kunstfehler vor, aber man weiss ja nie, ob bei der Operation nicht doch noch einer zum Vorschein kommt.
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> Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen im Moment nicht weiterhelfen. Vielleicht hat die Patientenstelle noch eine Idee oder kann Ihnen zumindest ein geeignetes Spital empfehlen.
WER KANN MIR HELFEN???????????
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