Ein Mindestalter für die Durchführung einer Brustvergrößerung gibt es nicht. Für einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff ist bei Minderjährigen immer das Einverständnis der Eltern Voraussetzung. Allerdings sollte bei derartigen Entscheidungen vor allen Dingen die Vernunft walten – und dazu sind bei den Patientinnen wie bei deren Eltern die entsprechende geistige Reife und ein buchstäblich gesundes Urteilsvermögen wichtig. Wer schon im Teenager-Alter glaubt, bestimmten Vorbildern entsprechen und dem auf dem kostspieligen und nicht risikolosen Wege über einen chirurgischen Eingriff nachhelfen zu müssen, hat möglicherweise ein stark verzerrtes Selbstbild. Selbst ein perfektes Operationsergebnis wird für sich allein daran wenig ändern können.
Dennoch existieren einige gute Gründe aus medizinischer wie psychologischer Sicht, die schon früh eine Brustkorrektur sinnvoll machen können:
Eine Brustvergrößerung oder Brustkorrektur ergibt in der Regel erst nach einer abgeschlossenen körperlichen Entwicklung Sinn. So sind keine massiven wachstumsbedingten Veränderungen mehr zu erwarten. Üblicherweise trifft dieser Zeitpunkt ungefähr mit dem 18. Lebensjahr, dem Alter der Volljährigkeit, zusammen.
Bei großem Leidensdruck, etwa durch die beschriebenen Fehlentwicklungen, ist gelegentlich auch ein früherer Eingriff empfehlenswert. In solchen Fällen finanzieren zuweilen sogar Krankenkassen einen Teil oder alle Kosten der Brustvergrößerung, um die psychische Belastung zu senken.
aktualisiert am 02.09.2019