Viele Frauen, die eine Brustvergrößerung oder nach einer Erkrankung eine Brustrekonstruktion vornehmen lassen, fragen sich, ob die Operation und deren Ergebnis auch von Dauer sein werden. Vor allem interessiert sie die Lebensdauer eines Implantates. Ästhetisch-plastische Chirurgen verwenden wahlweise Silikon- oder Kochsalzimplantate. Die Qualität dieser Implantate wurde in den vergangenen Jahren stetig verbessert – Beschädigungen oder Materialdefekte, die einen Ersatz nötig machen, sind selten geworden.
Im Allgemeinen hat ein modernes, hochwertiges Implantat eine Lebensdauer von bis zu 20 Jahren. Allerdings können Unfälle oder andere Einwirkungen, die das Implantat stark zusammenpressen, zu Schäden führen. Ausführliche Tests dokumentieren, dass bei modernen Silikon-Implantaten in nur noch 1 Prozent aller Fälle nach 6 Jahren und in 8 Prozent nach 11 Jahren Hüllenbrüche auftreten. Bei Kochsalzimplantaten liegt das Risiko eines Flüssigkeitsverlustes nach zehn Jahren im Schnitt bei etwas über 10 Prozent.
Selbstverständlich sollten Trägerinnen von Brustimplantaten diese regelmäßig vom Facharzt kontrollieren lassen. Sind die Implantate intakt und verursachen keine Probleme, besteht keine Notwendigkeit, sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit auszutauschen.
Die neuesten Implantat-Modelle verfügen über mehrschichtige Hüllen – das gibt zusätzlichen Schutz vor feinen Rissen und damit vor einem Austritt von Silikongel, im Fachjargon als „gel-bleeding“ bekannt. Zudem wird schon in der Vorbereitungsphase der Operation genau ermittelt, wie die Brust geformt und das Brustgewebe beschaffen ist – entsprechend wird das richtige Implantat ausgewählt, das in seiner Konsistenz dem natürlichen Gewebe am besten entspricht.
Negative Schlagzeilen machten vor einigen Jahren fehlerhafte Silikon-Implantate eines bestimmten Herstellers. Unter anderem traten hier tatsächlich Schmerzen, Verformungen und Verhärtungen auf. Der Implantat-Pass, den jede Patientin nach der Brustkorrektur erhält, sollte über Größe, Form, Typ, Material und Hersteller des Implantates Aufschluss geben und damit auch darüber, ob die betreffende Patientin ein solch „riskantes“ Implantat erhalten hat. Wer keinen Pass besitzt, sollte wissen: In Kliniken müssen Patientenakten für 10 Jahre aufbewahrt werden, so dass sich diese Daten im Zweifelsfalle auch rekonstruieren lassen.
Per Ultraschalluntersuchung lassen sich Risse im Implantat oder geschwollene Lymphknoten feststellen, auch eine Mammographie oder eine Kernspin-Tomographie (MRT) können in diesen Fällen sicherheitshalber durchgeführt werden. Entfernt werden sollte ein Implantat immer nur dann, wenn es Beschwerden verursacht, wenn ein Defekt gefunden wird oder die Trägerin sich damit nicht mehr wohl fühlt. Außer bei einer Wiederaufbauplastik nach Brustkrebs ist eine Kostenübernahme eines Implantat-Austausches durch die Krankenkasse allerdings stark von den Umständen abhängig und muss gesondert beantragt werden.
aktualisiert am 07.08.2015