Mit Schmerzen nach einer Brustvergrößerung ist zu rechnen. Das Schmerzempfinden ist jedoch sehr unterschiedlich. Während einige Patientinnen nur von einem Muskelkater-ähnlichen Schmerz berichten, empfinden andere die Schmerzen nach der OP als sehr belastend. Generell gilt, dass Implantate, die über dem Brustmuskel (ÜBM) eingelegt werden, häufiger weniger Schmerzen bereiten, während die Implantation unter dem Brustmuskel (UBM) mit mehr Schmerzen und einem längeren Heilungsprozess verbunden ist.
In den ersten Tagen nach einer Brust-OP ist in der Regel die Bewegungsfreiheit etwas eingeschränkt, so kann es beispielsweise sein, dass man die Arme nicht sehr hoch heben kann. Die Patientin sollte sich darauf einrichten, dass sie zu Hause für einige Tage auf Hilfe angewiesen ist – und das können ganz einfache Dinge sein wie sich die Haare frisieren oder ein Glas aus dem Schrank holen. Auf Heben und Tragen muss in den ersten Tagen vollkommen verzichtet werden. Es kann sein, dass die Patientin in den ersten Nächten nach der Operation nicht gut schlafen kann, da nur das Schlafen auf dem Rücken erlaubt ist. Hier wird es häufig als entspannend empfunden, die Beine ein bisschen höher zu lagern.
Zu den "normalen Nebenwirkungen" einer Brustvergrößerung gehören Spannungsgefühle, Schwellungen und Blutergüsse im Bereich der operierten Brust. Das Auflegen von Kühlpads wird häufig als sehr angenehm empfunden. Gelegentlich kann es in den ersten Tagen auch zu Rückenschmerzen kommen. Ruckartige Bewegungen sollte man vermeiden. Um ein Infektionsrisiko der Wunde zu verhindern, sollte die Patientin in den ersten zehn Tagen nach der Operation kein Wasser an die Wunde kommen lassen.
Akute Schmerzen können jederzeit mit geeigneten Medikamenten ausgeschaltet oder wenigstens verringert werden. Welche Schmerzmittel eingenommen werden dürfen, muss die Patientin mit dem Arzt abstimmen. Medikamente mit blutverdünnender Wirkung dürfen nicht eingenommen werden.
Eine Brustvergrößerung ist ein operativer Eingriff, der den Körper und sein Wundheilungssystem fordert. Es ist deshalb wichtig, dass sich die Patientin in den Tagen nach der OP die nötige Ruhe gönnt. Da eine Schönheitsoperation kein medizinisch notwendiger Eingriff ist, erfolgt in diesem Fall keine Krankschreibung. Die Patientin sollte sich daher ausreichend Urlaub nehmen.
aktualisiert am 10.09.2019