In Deutschland besteht keine einheitliche Regelung, ob und in welchem Fall die Krankenkasse die Kosten für das Ohrenanlegen (Otopexie) übernimmt. Die meisten Kassen zahlen die Operation für Kinder, aber nicht für Erwachsene.
Die Ohrenkorrektur ist die bei Kindern und Jugendlichen am häufigsten durchgeführte ästhetisch-plastische Operation. Das Hörvermögen ist durch abstehende Ohren nicht beeinträchtigt. "Segelohren" gefährden auch nicht die Gesundheit, sodass es sich bei einer Otopexie um eine rein kosmetische Operation handelt. Trotzdem kann die psychische Belastung, die durch Hänseleien oder Mobbing entsteht, groß sein. Um Kindern diese unschönen Erfahrungen zu ersparen und zu verhindern, dass sie unter Spott leiden müssen, wird die Ohrenkorrektur am häufigsten im Alter von fünf oder sechs Jahren durchgeführt. Mit dem Eintritt in die Schule ändert sich häufig das soziale Umfeld, Freundschaften werden geschlossen, ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Viele Eltern möchten ihrem Kind einen unbelasteten Start ermöglichen und werden mit ihrem Kind bei einem Chirurgen vorstellig. Obwohl die Fürsorge der Eltern verständlich ist, wird geraten, mit der Operation zu warten, bis das Kind selbst den Wunsch äußert.
Aus Kostengründen kann es allerdings nützlich sein, die Entscheidung zur Ohrenkorrektur nicht zu lange aufzuschieben. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Ohrenanlegen bei Schulkindern bis zwölf Jahren ohne Probleme. Die Altersgrenze sollte aber bei der Krankenkasse erfragt werden: Manche Kassen zahlen schon für Zehnjährige nicht mehr, andere übernehmen die Kosten bis zum Alter von 16 Jahren.
Mancher Erwachsene, der in seiner Kindheit keine Ohrenkorrektur hatte, lernt im Lauf seiner Entwicklung mit seinen abstehenden Ohren zu leben oder sie sogar zu seiner individuellen Besonderheit zu machen. Andere schämen sich auch als Erwachsene noch für ihre "Segelohren" und leiden jedes Mal, wenn sie in den Spiegel sehen.
In diesem Fall bleibt dem Betroffenen nur der Griff ins eigene Portemonnaie. Die Argumentation, dass durch die entstellenden abstehenden Ohren psychische Probleme entstehen, zählt für die Krankenkassen nicht. Psychische Probleme werden nach Ansicht der Krankenkasse mit einer Therapie behoben, nicht mit einer Schönheitsoperation.
Wer die Kosten für eine Ohrenkorrektur aus eigener Tasche zahlen muss, muss mit etwa 2000 bis 3000 Euro rechnen. Wer nicht allzu knapp bei Kasse ist, sollte sich die zähen Verhandlungen mit der Krankenkasse ersparen und die Kosten selbst übernehmen. Die Kriterien der Krankenkasse sind streng, Anträge auf Kostenübernahme in diesem Bereich sind selten von Erfolg gekrönt.
Versuchen kann man es trotzdem. Die Krankenkasse braucht einen ärztlichen Bericht, aus dem hervorgeht, dass abstehende Ohren (Apostasis otum) aus medizinischer Sicht vorliegen und welche Folgen damit einhergehen. Wurde bereits eine Therapie gemacht, ist unbedingt das Gutachten des Therapeuten beizulegen. Ferner muss der Patient selbst eine ausführliche Stellungnahme schreiben, warum eine Ohrenkorrektur unerlässlich ist und in welchem Maße die "Segelohren" seinen Alltag belasten. Die Krankenkassen sind nur bei extremer psychischer Belastung bereit, Ausnahmen zu machen. Aber Hartnäckigkeit kann sich im Einzelfall lohnen. Vielleicht übernimmt die Krankenkasse immerhin einen Teil der Kosten.
aktualisiert am 18.06.2019