schneeflocke sagt am 28.01.2012
@all...bin wieder da !...muss ja auch mal arbeiten...hab erst mal das forum nachgelesen...ich hab nen anwalt befragt,und der meint wenn man keine rechtsschutzversicherung hat sollte man sich gut überlegen, ob man die sache nicht auf sich beruhen lassen will, denn solche sachen erstrecken sich gerne über jahre oder jahrzehnte.ausserdem sei es zweifelhaft, ob man in dieser sache dann damit recht bekommt.das beste wäre in einem halben oder dreiviertel jahr nochmal zu recherchieren und sehen, ob die klage gegen brenntag und tüv, die ja von der münchner kanzlei schon gemacht worden ist, durchkommt oder nicht.man soll es beobachten und wenn die recht kriegen kann man immer noch klagen und weiss dann, dass man recht bekommt.aber zum jetzigen zeitpunkt ist das noch völlig ungeklärt.wer das trotzdem tut geht das risiko ein vielleicht viel geld und mühe unnötig zu verschwenden.
ich werde also abwarten wie es sich entwickelt und später entscheiden und auch nur dann wenn ich sehe, dass es sinn macht.
ich habe heute alles bei der kk eingereicht und warte, was die sagen wegen der kostenübernahme.op-termin hab ich am 3.april.
lg