@all.
die neueste empfehlung der gaecd an die aerzte und damit auch eine neuere info fuer betroffene.
Behandlungsempfehlungen zu PIP Implantaten
Präsident, Generalsekretär
GÄCD Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 17.1.2012 lud das BfArM Vertreter der operativen Fachgesellschaften, die mit den Folgen der PIP-
Implantate konfrontiert werden, zum Gespräch und Informationsaustausch ein.
Vornehmlich waren Plastische Chirurgen und Gynäkologen ärztlicherseits, behördlicherseits Vertreter des Gesundheitsministeriums sowie der Präsident des BfArMs anwesend.
Von der GÄCD nahmen Dr. Gensior und Dr. Taufig teil.
Das uns noch nicht vorliegende Protokoll der Sitzung wird nach Erhalt gesondert verteilt.
Das BfArM hat die dringende Bitte ausgesprochen, doch alle Vorkommnisse mit PIP-Implantaten und Rofil-Implantaten dem BfArM zu melden. Auch wenn das Protokoll der Sitzung noch nicht vorliegt, möchten wir Ihnen vorab schon einen Handlungskatalog für betroffene Patienten an die Hand geben:
Wenn Sie selber entsprechende Implantate eingesetzt haben, informieren Sie Ihre Patientinnen mit der Bitte um Kontrollvorstellung.
Folgende Untersuchungen sollten neben der gründlichen klinischen Untersuchung veranlasst werden: Blutbild, Senkung, Ultraschalluntersuchung der Mammae sowie ein NMR. Eine konventionelle Mammografie ergibt keine wirklich nutzbare Information. Bei gesetzlich versicherten Patientinnen veranlassen Sie die Untersuchungen zu Lasten der Krankenkassen, sofern Sie eine KV-Zulassung besitzen. Notieren Sie sich bitte diese Patientinnen, um im Falle einer Regressforderung diese Besonderheit nachweisen zu können.
Bei Vorliegen von Auffälligkeiten sollte ein Implantatwechsel kurzfristig empfohlen werden. Bei unauffälligen Befunden und Beschwerdefreiheit empfehlen Sie Ihren Patientinnen einen Implantattausch, der jedoch noch im Moment zurückgestellt werden kann bis eine Klärung der Kostensituation stattgefunden hat.
Beruhigen Sie Ihre Patientinnen, dass entgegen anders lautenden Pressemeldungen keine Hinweise für bösartige Veränderungen durch PIP oder Rofil-Implantate bestehen und damit ein Implantatwechsel in Ruhe geplant werden kann.
Im Moment laufen Verhandlungen bezüglich der Kostenübernahme. Geben Sie uns bitte noch etwas Zeit. Wir werden Sie umgehend informieren. Sollten Sie dennoch schon Operationen vornehmen müssen, verhalten Sie sich fair. Bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten dem Vorwurf aussetzen, dass Sie an den kriminellen Machenschaften eine Implantatfirma und der Angst der Patientinnen auch noch verdienen wollen!
Jede Explantation muss genau beschrieben werden. Fotodokumentation, Abstriche, Histologie der Kapsel sind sinnvoll. Sie brauchen nicht alle Implantate aufzuheben.
Die Vorkommnisse müssen auf einem Formblatt für Meldungen von Vorkommnissen festgehalten werden. Dieses Formblatt ist unter
[Link anzeigen] downloadbar.
Im Übrigen wurde behördlicherseits frustrierend festgestellt, dass deren ins Netz gestellte Informationen kaum von Ärzten eingesehen und umgesetzt werden. Hierzu gehört auch die Pflicht, dass Vorkommnisse mit Medikamenten und Medizinprodukten der Behörde zu melden sind. Es muss betont werden, es handelt sich um eine gesetzliche Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden! Dieser Pflicht sollte jeder von uns sich bewusst sein, da einige Antworten unserer Mitglieder nach der letzten Bitte in unserem Rundschreiben, die PIP-Implantate zu melden, darauf schließen lassen.
Darüber hinaus bat uns das BfArM um Informationen über eingesetzte TiBreeze-Implantate, die ebenfalls eine PIP-Füllung haben. Auch Informationen über diese Implantate müssen über die GÄCD und BfArM erfasst werden.
Noch eine letzte Bitte, die zur Eile drängt:
Wir suchen dringend eine PIP-Patientin, die bei der AOK-Rheinland krankenversichert ist,
bei der eine medizinisch indizierte Explantation mit Wiederaufbau ansteht.
Da die AOK-Rheinland die Zusage der Kostenübernahme der Behandlungen gegeben hat, möchten wir anhand eines konkreten Falles die anfallenden Kosten(ambulant/stationär) beschreiben und diese als Grundlage zur Kostenübernahme auch bei anderen Krankenkassen anführen.
ImpressumGesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland eV
Königsteiner Straße 55a
65812 Bad Soden a. Ts.
Tel. 06196 / 65 24 923
Fax. 06196 / 65 24 925
[Link anzeigen]mit freundlichen gruessen
dr. wolter berlin/zuerich
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