Hallo an alle,
seit elf Jahren kämpfe ich (27) um eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Brustverkeinerung. Ich bin 164 cm groß, wiege jetzt 50 kg, und habe eine BH-Größe von 65F. Durch gezielte Gewichtsabnahme ist nun auch eine starke Hängebrust dazu gekommen.
Sämtliche Versuche in den letzten Jahren wurden obwohl medizinisch als notwendig erwiesen, von den Krankenkassen oder vom MDK abgewiesen oder sogar abschlägig beurteilt. Diesen Sommer habe ich nochmal einen letzten Anlauf unternommen, war beim Arzt, habe sämtliche Unterlagen verschiedenster Ärzte an die bereits vor zwei Jahren gewechselte Krankenkasse geschickt. Ohne eine persönliche Vorstellung beim MDK habe ich nun endlich eine Bewilligung der Kostenübernahme bekommen.
Nun bin ich also wieder zum Arzt. Allerdings zu einem anderen als der letzte, weil mich bei diesem irgendwas gestört hatte. Doch der neue meint, er könne mich nicht operieren, weil der Befund des MDK nicht vorliegt. Ich müsse erst seinen Bericht (in dem er schreibt, eine Erkrankung sei nicht zu erkennen) zur Krankenkasse schicken. Wenn dann ein Bericht des MDK kommt, könne er eine Operation planen.
Ist das so richtig?
(Außerdem macht er ganz andere Angaben zur Reduktion der Brust als der vorherige Arzt. Der erste schlägt 300g vor um auf B zu kommen, der jetztige max 150g)
Ich habe eine schriftliche Erklärung der Kostenübernahme doch vorliegen!
Zudem sagte er, dass ich zwei Wochen vor und nach der Operation nicht mal ans Rauchen denken sollte (was mir bekannt war) aber auch nicht mal in die Nähe von Rauchern gehen sollte (mein Mann ist Raucher), weil die Brustwarzen dadurch abfallen.
Nun bin ich ziemlich verwirrt, sehe die Kostenübernahme dahin schwinden.
Um Antworten wäre ich sehr dankbar.
Grüße, Yvonne
seit elf Jahren kämpfe ich (27) um eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Brustverkeinerung. Ich bin 164 cm groß, wiege jetzt 50 kg, und habe eine BH-Größe von 65F. Durch gezielte Gewichtsabnahme ist nun auch eine starke Hängebrust dazu gekommen.
Sämtliche Versuche in den letzten Jahren wurden obwohl medizinisch als notwendig erwiesen, von den Krankenkassen oder vom MDK abgewiesen oder sogar abschlägig beurteilt. Diesen Sommer habe ich nochmal einen letzten Anlauf unternommen, war beim Arzt, habe sämtliche Unterlagen verschiedenster Ärzte an die bereits vor zwei Jahren gewechselte Krankenkasse geschickt. Ohne eine persönliche Vorstellung beim MDK habe ich nun endlich eine Bewilligung der Kostenübernahme bekommen.
Nun bin ich also wieder zum Arzt. Allerdings zu einem anderen als der letzte, weil mich bei diesem irgendwas gestört hatte. Doch der neue meint, er könne mich nicht operieren, weil der Befund des MDK nicht vorliegt. Ich müsse erst seinen Bericht (in dem er schreibt, eine Erkrankung sei nicht zu erkennen) zur Krankenkasse schicken. Wenn dann ein Bericht des MDK kommt, könne er eine Operation planen.
Ist das so richtig?
(Außerdem macht er ganz andere Angaben zur Reduktion der Brust als der vorherige Arzt. Der erste schlägt 300g vor um auf B zu kommen, der jetztige max 150g)
Ich habe eine schriftliche Erklärung der Kostenübernahme doch vorliegen!
Zudem sagte er, dass ich zwei Wochen vor und nach der Operation nicht mal ans Rauchen denken sollte (was mir bekannt war) aber auch nicht mal in die Nähe von Rauchern gehen sollte (mein Mann ist Raucher), weil die Brustwarzen dadurch abfallen.
Nun bin ich ziemlich verwirrt, sehe die Kostenübernahme dahin schwinden.
Um Antworten wäre ich sehr dankbar.
Grüße, Yvonne