Hallo Kyziu,
der Operateur ist verpflichtet, Ihre Behandlungunterlagen 10 Jahre aufzubewahren, und somit ist er verpflichtet, sie Ihnen auszuhändigen!
Zufällig habe ich einen Anwalt getroffen, mit dem ich über Ihr Problem gsprochen habe. Er sieht nach 8 Jahren nur sehr geringe Erfolgsaussichten
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