Hallo Maro,
überzeugend ist nur die medizinische Notwendigkeit der Operation!
Die Notwendigkeit der Nasenkorrektur muss Ihnen der Operateur bescheinigen mit dem Kostenvoranschlag. Die Entscheidung der Kostenübernahme ist ausschließlich der Krankenkasse vorbehalten! Sie haben gute Aussichten,
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